Hausordnung



1) Vor Unterrichtsbeginn: Ich …

  • komme stets pünktlich in die Schule und gebe bei Verspätung den Grund bekannt.
  • darf mich, wenn ich sehr früh mit dem Bus gebracht werde, ab 6:30 Uhr in der Klasse aufhalten.
  • werde von der Frühaufsicht (durch die Gemeinde) von 6:30 Uhr bis 7:15 Uhr beaufsichtigt und leiste den Anweisungen Folge.
  • werde ab 7:15 Uhr von meiner Lehrer:in beaufsichtigt.
  • gehe ohne Elternbegleitung in meine Klasse, außer die Eltern müssen in dringenden Angelegenheiten mit meiner Lehrer:in sprechen.
  • ziehe in der Garderobe meine Hausschuhe an, hänge meine Kleidungsstücke ordentlich auf und gehe unverzüglich in meine Klasse.

2) Im Unterricht: Ich …

  • möchte in Ruhe lernen. Daher störe ich den Unterricht nicht, damit auch meine Mitschüler ungestört lernen können.
  • habe mein Handy, wenn ich es mitnehme, in der Schultasche und es ist ausgeschaltet.
  • habe meine Smartwatch auf Schulmodus eingestellt. Kann ich keinen Schulmodus einstellen, ist sie in der Schultasche.
  • verhalte mich anderen gegenüber rücksichtsvoll und behandle meine Mitschüler so, wie ich selber behandelt werden möchte.

3) In der Pause: Ich …

  • verhalte mich angemessen und ich raufe und schreie nicht.
  • bleibe nicht länger als nötig im WC und verlasse es in sauberem Zustand.
  • trenne sauber meinen Müll und meine Jausenreste.

4) Nach Unterrichtsende: Ich …

  • verlasse das Schulgebäude. Die Aufsichtspflicht der Lehrer:innen endet.

5) Allgemeines: Ich …

  • bin in der Zeit zwischen Vormittagsunterricht und Nachmittagsbetreuung beaufsichtigt.
  • benehme mich im Schulhaus ordentlich und halte die Verhaltensvereinbarungen unserer VS ein.
  • weiß, dass die Fenster, Balken und Jalousien ausschließlich die Lehrer:innen öffnen.
  • gehe mit Schul- und Privateigentum sorgsam um.
  • bin für mitgebrachte Gegenstände, Geld und Wertsachen selber verantwortlich.
  • kleide mich angemessen der Jahreszeit und der Aktivität entsprechend.
  • grüße alle Personen der Schule freundlich und verwende „Bitte“ und „Danke“.
     

Unterrichtsfreistellungen:
* 1 Tag: – Bei der Klassenlehrer:in (mind. 1 Tag vorher)
* 2 Tage – 1 Woche: Bei der Direktorin (mind. 1 Woche vorher)
* mehr als 1 Woche: Bei der Bildungsregion Südoststeiermark (mind. 2 Wochen vorher)